Verkehrsrecht und Strafrecht sind Geschwister

Wer Auto fährt, fährt Risiko. Das Risiko, wegen eines Verkehrsverstoßes verkehrsrechtlich belangt zu werden, kennt jeder. Weniger bewusst ist das Risiko, wegen desselben Verkehrsverstoßes auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Verkehrsrecht und Strafrecht liegen dann eng beieinander.

Wann werden Rotlichtignoranten zum Straftäter?

Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet 90 € und bringt einen „Flensburger“. Damit ist die Sache erledigt. Gefährdet der Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer, wird sein Rotlichtverstoß nicht nur teurer, sondern wertet ihn auch zum Straftäter auf. Dies gilt dann, wenn der Rotlichtverstoß qualifiziert erfolgt. Dies ist der Fall, wenn der Autofahrer die Ampel später als eine Sekunde nach Anzeigen des Rotlichts überfährt oder wenn er andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet. Dann bewegt sich der Autofahrer im Bereich des § 315c Strafgesetzbuch

Wann wird hellrot zu dunkelrot?

Das Strafrecht bestraft die Gefährdung des Straßenverkehrs dann, wenn der Autofahrer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, beispielsweise die Vorfahrt anderer missachtet und dadurch andere Personen oder fremde Sachen gefährdet. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Besonders schwerwiegend ist die Situation, wenn der Autofahrer trotz roter Ampel noch mal richtig Gas gibt, um über die Kreuzung zu huschen und dabei den anfahrenden Quer- oder Gegenverkehr gefährdet. Dass dabei auch die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, erscheint in Anbetracht des strafrechtlichen Vorwurfs fast schon als nebensächlich.

Nicht jeder Vorwurf erweist sich als begründet. Lässt sich feststellen, dass die Gelbphase zu kurz geschaltet ist und konnte der Autofahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen, ist er womöglich entlastet. Beim einfachen Rotlichtverstoß reicht die einfache Aussage eines Polizisten, beim qualifizierten Rotlichtverstoß werden strengere Nachweise gefordert. Im Einzelfall kommt es immer auf die Umstände an. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß wurde in einem Fall verneint, in dem der Autofahrer das für die Fahrbahn geltende Rotlicht über eine Busspur umfuhr und dabei den Verkehr nicht gefährdete (OLG Frankfurt VA 2002, 62).

Der Autofahrer muss sich mit der Situation nicht nur wegen des Verkehrsstoßes verkehrsrechtlich, sondern auch strafrechtlich auseinandersetzen. Da Verkehrsrecht und Strafrecht den gleichen Sachverhalt bewerten, ist es situationsgerecht, wenn er einen Anwalt konsultiert, der im Idealfall nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern auch Fachanwalt für Strafrecht ist und die Situation aus der Sichtweise beider juristischer Aspekte beurteilen kann.

Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt in München

Sind Sie betroffen, müssen Sie damit rechnen, wegen des Verkehrsverstoßes nicht nur einen Bußgeldbescheid, sondern auch noch einen Strafbefehl oder gar eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen. Sie müssen dann unbedingt reagieren. Sie sollten sich nicht äußern, ohne sich vorher juristisch beraten zu lassen. Als Rechtsanwalt in München, zudem als Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Strafrecht, stehe ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Ihnen gerne für eine qualifizierte Erstberatung zur Verfügung.

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