Führerscheinsachen

Fahrerlaubnis und Führerschein

Ohne Führerschein sind wir in unserer mobilen Gesellschaft nahezu hilflos. Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis Auto fahren, machen Sie sich strafbar. Die Sanktion trifft nicht nur den Fahrzeugführer selbst, sondern auch den Fahrzeughalter, der die Fahrzeugnutzung ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat. Überlassen Sie Ihr Fahrzeug einer anderen Person, müssen Sie sich erkundigen, ob diese im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und diese auch überprüfen (Ausnahme: vertrauenswürdige Person).

Wurde ein Fahrverbot Sie verhängt, machen Sie sich ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn Sie trotzdem fahren.

Was ist die Fahrerlaubnis?

Die Fahrerlaubnis ist die von der Fahrerlaubnisbehörde erteilte Erlaubnis zum Führen eines bestimmten Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen. Sie wird durch die Aushändigung des Führerscheins erteilt. Im Zusammenhang mit einer Verkehrsstraftat wird die Fahrerlaubnis meist vorläufig entzogen. Wird die Entziehung nach Einspruch des Betroffenen gerichtlich bestätigt, erlischt sie endgültig. Sie muss dann neu beantragt werden. Wer dann Auto fährt, macht sich strafbar.

Wo liegt der Unterschied zum Führerschein?

Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung über das Bestehen einer Fahrerlaubnis. Wird der Führerschein verloren oder kann er bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgezeigt werden, besteht die Fahrerlaubnis fort.

Die Fahrerlaubnis ist also die formelle Erlaubnis zum Führen eines Kfz. Der Führerschein hingegen ist ein körperlicher Gegenstand, in dem die Fahrerlaubnis dokumentiert und nachgewiesen wird.

Welche Relevanz haben Führerscheinsachen?

Begehen Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat, droht Ihnen ein Fahrverbot oder die vorläufige und endgültige Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis. Mit diesen einschneidenden Maßnahmen können erhebliche wirtschaftliche, berufliche und familiäre Konsequenzen verbunden sein. Erst brisant wird es, wenn Ihnen strafrechtliche Ermittlungen und Konsequenzen drohen.

Gerade im Bereich der Führerscheinsachen sind die maßgeblichen Sachverhalte immer wieder von subjektiven Feststellungen von Polizei und Straßenverkehrsbehörde sowie Fehlerquellen der Geschwindigkeitsmessgeräte und Blitzautomaten bestimmt. Zugegeben: Nichts und niemand ist perfekt. Wenn sich aber dann ein Fehler eingeschlichen hat, sollte dieser nicht zu Ihren Lasten gehen.

Jetzt kommt es darauf an, den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen. Bevollmächtigen Sie mich, Einblick in die betreffende Bußgeld- oder Ermittlungsakte zu nehmen. Diejenigen Fakten, die sich daraus ergeben, sollten dann Gegenstand Ihrer weiteren Entscheidungen sein.

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in München kann ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Sie kompetent vertreten. Ich warte auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail! Oder kommen Sie einfach in meinem Büro in der Sophienstraße 3, in der Nähe des Stachus/Karlsplatz, gegenüber dem Alten Botanischen Garten, vorbei!

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