Sachverständigengutachten

Sachverständigengutachten bei Sachschäden: Warum?

Nach einem Unfall mit Sachschaden geht es darum, den Schaden festzustellen. Die genaue Schadensfeststellung ist die Grundlage, auf der Sie Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen. Bei Bagatellschäden bis ca. 750 € akzeptieren die Versicherer den Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Höhere Schäden erfordern ein Sachverständigengutachten.

Sie dürfen den Sachverständigen selbst aussuchen. Idealerweise ist der Gutachter ein „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Seine Feststellungen haben bei Versicherern und im Rechtsstreit vor Gericht einen besonders hohen Stellenwert.

Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss die Kosten für das Sachverständigengutachten erstatten. Nur bei Kaskoschäden müssen Sie den Gutachter Ihrer Kaskoversicherung akzeptieren.

Das von einem Sachverständigen erstellte Gutachten dient der Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall, aber auch der Beweissicherung bei Unfallhergängen mit noch ungeklärter Schuldfrage. Kommt es zum Rechtsstreit, kann der Sachverständige als sachverständiger Zeuge in der Gerichtsverhandlung befragt werden.

Sie sollten grundsätzlich einen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Auf den von der gegnerischen Haftpflichtversicherung benannten Sachverständigen brauchen Sie sich nicht einzulassen. Allerdings darf er Ihr Fahrzeug in Augenschein nehmen.

Das von einem Kfz-Sachverständigen erstellte Schadengutachten spricht in der Regel folgende Aspekte an:

  • Technische Beschreibung Ihres Fahrzeuges
  • Angabe von Sonderausstattungen
  • Beschreibung der unfallbedingten Schäden am Fahrzeug
  • Dokumentation der Schäden durch Fotos
  • Bestimmung des Reparaturweges
  • Kalkulation der Reparaturkosten
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Angaben zu älteren unreparierten Schäden
  • Dauer der Reparatur
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall
  • Stellungnahme zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Totalschaden)
  • Restwertermittlung nach dem Unfall

Das Gutachten stellt auch die unfallbedingte Ausfallzeit Ihres Fahrzeuges fest. Danach berechnen sich Ihre Ansprüche für einen Mietwagen, oder falls Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten, eine Nutzungsausfallentschädigung.

Wichtig ist zu wissen, dass die Feststellung der Schadenhöhe von der Durchführung der Reparatur abgekoppelt wird. Sie können Ihr Fahrzeug natürlich reparieren lassen. Sie können es aber auch unrepariert belassen und weiter damit fahren, verkaufen oder beim Kauf eines anderen Fahrzeuges unrepariert in Zahlung geben (fiktive Schadenabrechnung). Die gegnerische Versicherung muss Ihnen die ermittelte Schadensumme auszahlen.

Damit Ihre Ansprüche nicht nur auf dem Papier stehen, biete ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Ihnen gerne meine Hilfe an. Ich bin auch Fachanwältin für Verkehrsrecht in München.

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