Das neue Punktesystem

Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das neue Fahreignungsregister (FAER)

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Am 01.05.2014 ist das neue Punktesystem in Kraft getreten.

  • Statt wie bisher 18 gibt es nur noch 8 Punkte
  • Die sogenannte Eintragungsgrenze wird von 40€ auf 60€ erhöht
  • Pflichtseminare bei neuen Verstößen entfallen
  • Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen entfallen

Das neue Punktesystem ist in folgende Stufen eingeteilt:

1-3 Punkte: VORMERKUNG

Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht

4-5 Punkte: ERMAHNUNG

Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.

6-7 Punkte: VERWARNUNG

Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können auch durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden. Pflichtseminare gibt es nicht mehr

Ab 8 Punkte: ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS

Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.

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