Das neue Punktesystem
Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das neue Fahreignungsregister (FAER)
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Am 01.05.2014 ist das neue Punktesystem in Kraft getreten.
- Statt wie bisher 18 gibt es nur noch 8 Punkte
- Die sogenannte Eintragungsgrenze wird von 40€ auf 60€ erhöht
- Pflichtseminare bei neuen Verstößen entfallen
- Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen entfallen
Das neue Punktesystem ist in folgende Stufen eingeteilt:
1-3 Punkte: VORMERKUNG
Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht
4-5 Punkte: ERMAHNUNG
Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.
6-7 Punkte: VERWARNUNG
Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können auch durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden. Pflichtseminare gibt es nicht mehr
Ab 8 Punkte: ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS
Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.