Erfahrung kompensiert nicht die Fahruntauglichkeit
Erfahrung kompensiert nicht die Fahruntauglichkeit von Senioren.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 4.3.2015 - 4 L 484/15
Senioren verfügen über langjährige Fahrpraxis. Dennoch müssen sie ihren Führerschein abgeben, wenn sie sich als untauglich zum Führen eines Kraftfahrzeuges erweisen. Nach § 46 IV Fahrerlaubnis- Verordnung ist dem Inhaber einer Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat.
Was war passiert?
Im Fall des VG Düsseldorf wollte der 95 Jahre alte Fahrer eines PKW mit Automatikgetriebe rückwärtsfahren. Als er dazu den Vorwärtsgang einlegte, rutschte er mit dem Fuß vom Bremspedal, so dass der Wagen nach vorne beschleunigte, eine Mauer beschädigte und seine Ehefrau am Schienbein verletzte. Ein von der Führerscheinbehörde beauftragter Gutachter stellte anlässlich einer Probefahrt aufgrund vielfältiger Unsicherheiten und der damit einhergehenden Verkehrsgefährdung die Fahruntüchtigkeit des Seniors fest. Dieser wollte die Entscheidung der Führerscheinbehörde nicht akzeptieren.
In der Abwägung geht Verkehrssicherheit vor Individualinteresse

Das Gericht verwies darauf, dass allein das hohe Alter eines Autofahrers noch kein Grund sei, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Es gestand in der Abwägung dem Senior auch zu, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis dessen persönliche Lebensführung schwerwiegend beeinträchtige. Angesichts des für andere Verkehrsteilnehmer bestehenden Risikos und der staatlichen Verpflichtung, andere Verkehrsteilnehmer vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben zu schützen, müsse der betroffene Senior die seinem Alter geschuldeten Konsequenzen hinnehmen. Auch wenn es zu einem Auffahrunfall kommt, könnte allein das hohe Alter des Fahrers im Wege eines Anscheinsbeweis Anlass sein, sein Verschulden zu vermuten und seine Fahrtüchtigkeit zu überprüfen.
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Unabhängig vom Alter, kann es jeden treffen. Sollten auch Sie in ähnlicher Weise betroffen sein, stehe ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht in München und kann Ihnen genau aufzeigen, worauf es im Einzelfall ankommt. Nicht immer liegt die Führerscheinbehörde richtig. Oft werden auch vereinzelte Verstöße oder Nichtigkeiten zum Anlass genommen, ältere Autofahrer von der Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrer auszuschließen. Ihr Alter allein ist noch lange kein Grund, Ihnen den Führerschein zu entziehen. Rufen Sie an, kommen Sie vorbei, fragen Sie mich!
Quelle Foto: „DE Licence 2013 Front“ von Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium des Innern - Bundesdruckerei GmbH. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.