"Grüne Karte" zur Unfallregulierung

Wie erleichtert die "Grüne Karte" die Unfallregulierung?

Ein Unfall im Ausland kann schon Ärger genug sein. Damit sich die Unfallabwicklung nicht auch noch als Problem erweist, erleichtert die „Grüne Karte“ („Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“) die Unfallregulierung. Sie gilt als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

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Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Karte ist die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Diese Versicherungsbescheinigung erleichtert die Schadensabwicklung, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland in einen Unfall verwickelt werden. Aus dem Dokument ergeben sich alle wichtigen Daten und Kontaktadressen Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Dokument gilt in fast 50 Ländern, insbesondere in fast allen Staaten der Europäischen Union sowie in Russland und in der Türkei. Sie erhalten die Grüne Karte im Regelfall zusammen mit Ihrer Versicherungspolice übersandt. Ansonsten besorgen Sie sich das Dokument bei Ihrem Haftpflichtversicherer. Die Gültigkeitsdauer der Grünen Karte beträgt drei Jahre.

Da die Karte bislang auf grünem Papier gedruckt wurde, wurde sie gemeinhin als Grüne Karte bezeichnet. Ab dem 1. Januar 2021 ist sie schwarz-weiß. Die Karte ist mittlerweile auch digital erhältlich. Sie können Sie zu Hause selbst ausdrucken. Allerdings ist der Ausdruck auf Papier Pflicht, da der digitale Ausdruck allein nicht genügt. Karten, die vor dem 31. Dezember 2020 ausgegeben wurden, bleiben allerdings weiterhin so lange gültig, wie es auf der Karte angegeben ist.

Die Grüne Karte hat insoweit an Bedeutung verloren, als in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in Andorra, Estland, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und der Schweiz das Kennzeichenabkommen gültig ist. Danach gilt bei der Einreise in eines dieser Länder ein gültiges Autokennzeichen als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz. In einer Reihe anderer Staaten, insbesondere den Balkanstaaten, benötigen Sie nach wie vor die Grüne Karte. Reisen Sie in eines dieser Länder ein, sind Sie als Autofahrer meist verpflichtet, eine inländische Grenzversicherung abzuschließen. Auch in Italien sollten Sie möglichst eine Grüne Karte mit sich führen, da die Carabinieri häufig die Vorlage verlangen, auch wenn ansonsten keine Strafen oder juristische Konsequenzen drohen. Ungeachtet dessen fahren Sie mit der Grünen Karte im Regelfall trotzdem immer am besten.

Was bedeutet die Grüne Karte für die Unfallregulierung?

Werden Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt, übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) in Hamburg die Unfallregulierung und die Schadensabwicklung in Deutschland. Das DBGK wickelt allerdings den Schadensfall nicht selbst ab, sondern beauftragt ein Versicherungsunternehmen in Deutschland mit der Unfallregulierung. Dieser Haftpflichtversicherer übernimmt dann die Kommunikation mit dem Versicherer des Unfallgegners im Ausland. Gibt es bei der Schadensabwicklung Probleme, können Sie allerdings das DBGK als Haftpflichtversicherer direkt in Anspruch nehmen und notfalls auch in Deutschland verklagen. Sie sind also nicht darauf angewiesen, den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung im Ausland verklagen zu müssen. Sie haben in Deutschland immer einen direkten Ansprechpartner.

Warum empfiehlt sich die anwaltliche Vertretung bei der Unfallregulierung?

Müssen Sie Ihren Unfallschaden im Ausland regulieren, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen. Allein die Kommunikation mit dem zuständigen Unfallregulierer erfordert gewisse Erfahrungen. Ergeben sich dann bei der Unfallregulierung selbst noch Schwierigkeiten und möchten Sie sich nicht auf eine zeitraubende und nervenaufreibende Prozedur einlassen, sollten Sie kompetente Hilfe an Ihrer Seite haben. Als Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in München informiere, berate und vertrete ich Sie gerne bei der Unfallregulierung.

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