Sicherheitsabstand einhalten
Wird ein Autofahrer gedrängelt, muss er trotzdem selbst den Sicherheitsabstand einhalten
(OLG Bamberg, Beschluss v. 25.2.2015, 3 Ss OWi 160/15, openJur 2015, 5535)
Es gibt kein Recht im Unrecht!
Wer als Autofahrer im Unrecht ist, kann sich nicht damit rechtfertigen, dass er selbst rechtswidrig bedrängt werde. Konkret: Fährt ein Autofahrer zu dicht auf seinen Vordermann auf, kann er sich nicht damit rechtfertigen, dass das nachfolgende Fahrzeug gleichfalls zu dicht auf ihn aufgefahren sei.
Jeder zweite Verkehrsunfall hat laut der ADAC Unfallforschung seine Ursache darin, dass zu dicht aufgefahren wird. Mit 7 % sind schwere Unfälle durch zu dichtes Auffahren verursacht. Bei Transportern sind 10% der Unfälle auf zu dichtes Auffahren zurückzuführen, 29 % der LKW-Unfälle lassen sich so erklären. Auffällig ist, dass Auffahrunfälle in 81% der Fälle durch „erfahrene“ Fahrzeugführer (älter als 25 Jahren) verursacht werden.
Drängeln begründet keine Notstandssituation
Das Gericht ließ die Verteidigung des Fahrers, er habe sich in einer Art Notstand befunden, nicht gelten. Immerhin wurde ihm nachgewiesen, dass er über eine Strecke von 300 Metern selbst aufgefahren war. Ein Notstand habe nicht vorgelegen. Ein Notstand ist nur denkbar, wenn der Betreffende selbst keine andere Alternative gehabt hätte, die Situation zu bereinigen. Das Argument, er habe seine Geschwindigkeit nur deshalb nicht reduziert, weil er befürchtet habe, das nachfolgende Fahrzeug werde ihm vielleicht auffahren, war insoweit abwegig. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass er seine Geschwindigkeit maßvoll hätte verzögern und so seinen Abstand zum Vordermann hätte verringern können. Notfalls hätte auch bei nächster Gelegenheit die Fahrspur wechseln können.
Insbesondere ergibt sich aus dieser Situation der althergebrachte Grundsatz der Justiz, dass es „kein Recht im Unrecht“ gibt. Auch wenn es in solchen Situation vielleicht problematisch ist, die Gegebenheit durch eigenes initiatives Handeln zu bereinigen, dürfen emotionale Einschätzungen rationale Erwägungen nicht überlagern. Letztlich kommt es natürlich auf die Umstände im Einzelfall an. Im Fall wurden 320 € Geldbuße und ein Monat Fahrverbot verhängt.
Machen Sie aus Ihrer Situation das Beste
Sollten Sie in ähnlicher Weise betroffen sein, kann ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Sie gerne beraten und vertreten. Maßgeblich kommt es darauf an, was aus den Akten der Behörden zu entnehmen ist. Danach richtet sich Ihre Verteidigung. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in München weiß ich, auf welche Aspekte Sie in solchen Situationen achten müssen.