Verkehrsunfälle mit Ausländern
Landgericht Stuttgart, Urteil v. 17.6.2015, 13 S 105/14
Bei Verkehrsunfällen mit Ausländern ist besondere Vorsicht angebracht. Dies liegt nicht an der Person des Ausländers, sondern daran, dass dessen Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland sitzt und damit für den Geschädigten nur schwierig erreichbar ist. Auch der Kontakt gestaltet sich allein schon wegen der sprachlichen Hindernisse als problematisch. Dennoch brauchen sich Autofahrer nicht zu sorgen.
Deutsches Büro Grüne Karte e.V. - Was ist das?
Verkehrsunfälle mit ausländischer Beteiligung werden über das System „Grüne Karte“ abgewickelt. Voraussetzung ist, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung dem System angeschlossen ist. Bei den meisten europäischen Ländern ist dies der Fall. Die Schadensabwicklung erfolgt zwischen den jeweiligen Grüne Karte-Vereinen der teilnehmenden Staaten untereinander.
Bei Unfällen im Inland richtet sich der Entschädigungsanspruch des geschädigten Verkehrsteilnehmers gegen das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. mit Sitz in Hamburg. Der Verkehrsunfall wird ausschließlich nach deutschem Recht abgewickelt. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. beauftragt in der Regel einen inländischen Versicherer mit der Schadensregulierung. Muss der Entschädigungsanspruch eingeklagt werden, ist allein das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. auf der beklagten Seite passiv legitimiert. Der ausländische Versicherer oder der vom Deutschen Büro Grüne Karte beauftragte inländische Versicherer bleiben außen vor.
Unfallgegner muss identifizierbar sein
Im Fall des LG Stuttgart ging es darum, welche Angaben der Geschädigte machen muss, um seinen Direktanspruch gegen das Deutsche Büro Grüne Karte einklagen zu können. Ansatz war, dass der Unfallgeschädigte an seinem Auto einen Zettel in englischer Sprache vorfand. Darauf war neben der Angabe des Halters, des Fahrers und einem im EU-Ausland ansässigen Mietwagenunternehmen vermerkt, dass das Fahrzeug beschädigt wurde. Die Adresse des Fahrers war nicht benannt. Das Deutsche Büro Grüne Karte verweigerte die Schadensregulierung, da die Anschrift des Fahrers nicht mitgeteilt wurde. Das LG Stuttgart gab der Klage statt, da die bekannten Informationen ausreichend waren, um den Entschädigungsanspruch zu begründen und das als Fahrzeughalter haftende Mietwagenunternehmen und dessen Haftpflichtversicherung identifiziert werden konnten.
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Es kann auch Ihnen passieren. Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Ausländern sind oft problematisch. Die Sachverhaltsaufklärung ist nicht immer einfach. Andererseits erleichtert das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. als direkter Ansprechpartner die Schadensabwicklung. Um von vornherein die richtigen Weichen zu stellen, sollten Sie sich kompetent beraten und vertreten lassen. Im Verkehrsunfallrecht ist jeder einzelne Schritt wichtig. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München kann ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Sie gerne beraten und vertreten. Rufen Sie mich an!
Sachverhalt mit Auslandsberührung: Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis