Zweimal geblitzt - doppelt bestraft!?

Irgendwann erwischt es jeden Autofahrer, wenigstens statistisch. Er wird geblitzt. Das ist ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es, wenn ein Autofahrer gleich zweimal hintereinander geblitzt wird. Meist erhält er dann zwei ausgewachsene Bußgeldbescheide und soll doppelt Buße tun. Er fragt sich, ob dies richtig ist!? Die typisch juristische Antwort lautet: Es kommt drauf an und zwar darauf, ob beide Vergehen als Tateinheit oder als Tatmehrheit zu sehen sind.

Was ist Tatmehrheit?

In einem Urteil des OLG Zweibrücken (DAR 2003, 281) nahmen die Richter Tatmehrheit an. Bei der Tatmehrheit handelt es sich im juristischen Sinne um zwei unabhängig voneinander begangene Verkehrsvergehen. Der Verkehrsteilnehmer entscheidet sich jedes Mal aufs Neue, schneller zu fahren als erlaubt. Dann wird jedes Vergehen für sich eigens geahndet. Dies kann dann der Fall sein, wenn zwei unterschiedliche Straßen befahren werden, so dass sich jeweils eine neue Verkehrssituation ergibt und jeweils eine eigenständige neue Entscheidung getroffen wird. Die vorhergehende Verkehrssituation und der Entschluss, schneller zu fahren als erlaubt, sind beendet. Das OLG Zweibrücken fordert für die Annahme von Tatmehrheit über die unterschiedliche Verkehrssituation hinaus, dass der zeitliche Abstand zwischen beiden Tempomessungen mehr als eine Minute betragen haben muss.

Was ist Tateinheit?

Von einer Tateinheit oder einer einheitlichen Tat hingegen sprechen Juristen, wenn eine Tat oder ein Vergehen auf einem einheitlichen Willensentschluss beruht und sich dieser einheitliche Willensentschluss lediglich zweifach auswirkt. Typisches Beispiel ist, dass der Verkehrsteilnehmer auf derselben Autobahn zweimal hintereinander geblitzt wird.

So bewertete das Amtsgericht Suhl (Az. 330 Js 21777/10 1 OWI) zwei aufeinanderfolgende Geschwindigkeitsverstöße als Tateinheit, mit der Konsequenz, dass lediglich der schwerwiegendere Geschwindigkeitsverstoß mit einem Bußgeldbescheid geahndet wurde. Tateinheit ist auch anzunehmen, wenn ein Polizeiwagen auf der Autobahn hinter dem Verkehrsteilnehmer herfährt und die Geschwindigkeitsüberschreitung aufzeichnet. Auch hier ist von einer zusammenhängenden Situation auszugehen, für die der Fahrer einen einheitlichen Willensentschluss fasst, auch wenn er diesen Entschluss über einen längeren Zeitraum beibehält.

Wurden auch Sie zweimal geblitzt, sollten Sie eine doppelte Bestrafung möglichst vermeiden. Maßgeblich ist, welche Feststellungen sich in den Ermittlungsakten befinden. Ich, Catharina Rossmeisl, Anwalt für Verkehrsrecht in München, kann Sie dazu gerne beraten, Akteneinsicht nehmen, vertreten und Ihnen beistehen, den drohenden Verlust Ihres Führerscheins durch ein Fahrverbot zu vermeiden.

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