Strafrecht

Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsanwältin Rossmeisl vertritt Sie strafrechtlich sowohl als Beschuldigter/ Angeklagter im Strafverfahren.

Strafverfahren stellen für die persönlich Betroffenen oftmals eine sehr belastende und teilweise sogar existenzbedrohende Situation dar. Dies gilt sowohl für die Beschuldigten, selbst als auch für deren Angehörige, insbesondere dann wenn Untersuchungshaft angeordnet wurde.

Daher ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung zu beauftragen. Ein Fachanwalt für Strafrecht muss gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass er über besondere Kenntnisse im Bereich des Strafrechts verfügt.

Sie haben strafrechtliche Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Gerne dürfen Sie Fachanwältin im Verkehrsrecht Catharina Rossmeisl telefonisch kontaktieren: 089 - 55 21 37 96. Sie kümmert sich persönlich und diskret um Ihr Anliegen. Oder Sie schreiben eine E-Mail. Sie wird Ihre Anfrage umgehend bearbeiten.

AKTUELLES AUS DEM STRAFRECHT

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