Betäubungsmittelstrafrecht

Über die Tatbestände des Strafgesetzbuchs hinaus, gibt es eine ganze Reihe weiterer Strafvorschriften. Dazu gehört auch das Betäubungsmittelgesetz. Es verbietet Erwerb, Besitz, Herstellung, Anbau, in Verkehr bringen und damit fast jeglichen Umgang mit den in den Anlagen zu § 1 BtMG im Detail aufgeführten Drogen.

Das Gesetz ist auch täterorientiert

Das Betäubungsmittelstrafrecht droht verhältnismäßig hohe Strafen an. Die schwersten Delikte, etwa das bandenmäßige Handeltreiben oder das Bestimmen von Jugendlichen zum Drogenhandel bewirkt Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren. Bei der Strafverteidigung geht es meist um Betäubungsmittel wie Marihuana, Cannabis, Kokain, Heroin, LSD, Amphetamin oder Ecstasy. Täter sind oft Opfer zugleich. Ist der Täter drogenabhängig, kann das Gericht daher die Vollstreckung der Verurteilung bis zu zwei Jahren zurückstellen, wenn der Täter an einer Drogentherapie teilnimmt und letztlich den Rest der Strafe zur Bewährung aussetzen. Oft gehen mit einer Verurteilung auch weitergehende Maßnahmen einher, wie ein Berufsverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem kann die Justiz von einer Anklage absehen, wenn der Täter seine Drogensucht behandeln lässt und seine Resozialisierung zu erwarten ist.

Lediglich bei der Herstellung, dem Erwerb oder Besitz kleiner Mengen zum Eigenverbrauch kann das Gericht von Strafe absehen. Wer als Täter den Strafverfolgungsbehörden über andere Täter Informationen liefert, kann nach der Kronzeugenregelung im Urteil Strafmilderung erwarten.

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Die Möglichkeiten der Strafrechtspflege, auf Drogendelikte zu reagieren, sind vielfältig. Sie eröffnen daher auch der Strafverteidigung Möglichkeiten, konstruktiv mitzuwirken und das Verfahren so zu steuern, dass die Interessen des Täters zielführend berücksichtigt werden. Auch im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts besteht wie im Strafrecht allgemein die wichtigste Empfehlung darin, keine Angaben zur Sache zu machen und schnellstmöglich, auch aus einer Untersuchungshaft heraus, einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Gerade in einem sich abzeichnenden Ermittlungsverfahren kann anwaltlicher Rat Schlimmeres verhindern. Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Info: Chance auf Strafminderung, wenn das Delikt im Versuchsstadium bleibt

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