Durchsuchung
Wohnungen und Geschäftsräume werden durchsucht, um Beschuldigte aufzufinden oder Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmte Gegenstände sicherzustellen. Die Justiz scheint es sich oft allzu einfach machen zu wollen, indem sie bereits in einem frühen Stadium ihrer Ermittlungstätigkeiten freizügig Durchsuchungen anordnet anstatt vorrangig weniger einschneidende Ermittlungswege zu nutzen. Das Grundrecht des Art.13 Grundgesetz der Unverletzlichkeit der Wohnung wird in Ermittlungsverfahren in den Hintergrund gedrängt.
Durchsuchung nur bei richterlicher Anordnung
Durchsuchungen müssen grundsätzlich durch einen Richter angeordnet werden. Nur in Ausnahmefällen, in denen eine Durchsuchung besonders eibedürftig erscheint (Gefahr in Verzug), kann die Durchsuchung auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei angeordnet werden.
Klingelt es auch bei Ihnen, sollten Sie bei der Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten Ruhe bewahren. Sie werden die Durchsuchung zunächst über sich ergehen lassen müssen. Lassen Sie sich nicht provozieren. Reden Sie sich dabei nicht um Kopf und Kragen. Lassen Sie sich in Ruhe den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Darin müssen die Straftat, die gesuchte Person oder die erwarteten Beweismittel und die zu durchsuchenden Räumlichkeiten bezeichnet sein. Der Durchsuchungsbeschluss markiert die Grenzen, bis zu denen die Beamten durchsuchen dürfen. Um Ihre Rechte zu warten, können Sie unbeteiligte Dritte als Zeugen hinzuziehen.
Polizeibeamte müssen Ihre Privatsphäre beachten
Die Durchsicht Ihrer Unterlagen ist nur der Staatsanwaltschaft und dem Gericht erlaubt. Führen Polizeibeamte die Durchsuchung durch, dürfen sie ohne Ihre Genehmigung keine Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen. Vielmehr müssen Ihre Unterlagen in Ihrer Gegenwart in ein amtlich zu versiegelndes Couvert getan werden, das dann der Staatsanwaltschaft zu übergeben ist.
Schweigen Sie!
Die wichtigste Empfehlung an Sie lautet: Schweigen ist Gold. Lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Äußerungen zur Sache hinreißen. Versuchen Sie erst gar nicht, Vorhaltungen an Ihre Adresse zu rechtfertigen. Jedes Wort, das Sie sagen, kann Sie belasten. Sie wissen meist nicht, wie Ihre Ausführungen in der Sichtweise der Justiz beurteilt werden. Überlassen Sie Ihre Verteidigung einem dafür kompetenten Rechtsanwalt.
Sie können in dieser ungemein belastenden Situation jederzeit einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kontaktieren. Im Idealfall wohnt Ihr Rechtsanwalt der Durchsuchung bei und achtet darauf, dass die Beamten die Vorschriften der Strafprozessordnung beachten. Verstöße führen oft dazu, dass die Durchsuchung rechtswidrig ist und aufgefundene vermeintliche Beweismittel keine Verwendung finden dürfen. Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen gerne, auch notfallmäßig, zur Verfügung.