Gefährliche Körperverletzung mit Auto als Waffe

Was eine Körperverletzung ist, weiß jeder. Wann eine Körperverletzung zu einer gefährlichen Körperverletzung aufgewertet wird, ist eher unbekannt. Das Amtsgericht München hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Autofahrer sein Fahrzeug dazu missbrauchte, einen Fahrradfahrer wegen einer vermeintlichen Sachbeschädigung an seinem Fahrzeug zur Verantwortung zu ziehen.

AG München Urteil v. 27.7.2015, Az.: 463 Js 222688/14, Pressemitteilung 67/15

Was war passiert?

Ein Autofahrer war der Meinung, dass ein Fahrradfahrer sein Fahrzeug beschädigt habe. Er verfolgte ihn, ohne Rücksicht auf rote Ampeln und Vorfahrtsrechte. Dabei riskierte er, eine unbeteiligte Fußgängerin zu überfahren. Er überholte den Radfahrer, stellte sich quer, packte den Radfahrer, warf ihn auf die Motorhaube und schüttelte ihn in aggressiver Weise. Der Radfahrer blieb unverletzt.
Das Amtsgericht verurteilte den 47-jährigen Autofahrer wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung zu einer Gesamtgeldstrafe 180 Tagessätzen zu jeweils 15 €, insgesamt 2.700 €. Da er sich mit seinem Verhalten als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen habe, ordnete es auch den Entzug der Fahrerlaubnis an und verhängte für 12 Monate eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Wann wird die Körperverletzung gefährlich?

Eine Körperverletzung, bei der das Opfer körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird, wird zu einer gefährlichen Körperverletzung, wenn die Tat unter anderem mittels einer Waffe verübt wird. Ein Kraftfahrzeug kann, wenn es so eingesetzt wird, wie es der Angeklagte getan hatte, zu einer Waffe. Es macht nämlich keinen Unterschied, ob das Opfer mit einer Pistole oder einem Fahrzeug bedroht und verletzt wird. Da das Opfer unverletzt blieb, verblieb das Delikt im Versuchsstadium.

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Unverhofft kommt oft. Gerade im Straßenverkehr sollte sich niemand zu einer Verhaltensweise hinreißen lassen, für die es keine sachliche Rechtfertigung gibt. Emotionale Reaktionen sind völlig fehl am Platz. Jeder Autofahrer muss wissen, dass das Betriebsrisiko stets mitfährt. Müssen Sie sich dennoch mit einer solchen Situation auseinandersetzen, sei es Täter, sei es als Opfer, sollten Sie sich frühzeitig juristisch beraten lassen. Gerade Ihr Verhalten im frühen Stadium des Verfahrens, insbesondere im Ermittlungsverfahren, ist entscheidend dafür, in welche Richtung ein Strafverfahren steuert. Gerne stehe ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Ihnen für eine Erstberatung zur Verfügung. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht verbinde ich verkehrsrechtliche und strafrechtliche Aspekte in einer Person.

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