Nebenklage

Nebenklage bedeutet die aktive Auseinandersetzung mit Tat und Täter

Das Gesetz räumt dem Nebenkläger das Recht zur Nebenklage ein, wenn bestimmte, im Gesetz bezeichnete Straftatbestände erfüllt sind. Dazu gehören Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Mord und Totschlag, Körperverletzungsdelikte oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das gleiche Recht steht Personen zu, deren Kinder, Eltern, Geschwister oder Ehepartner durch eine rechtswidrige Tat ums Leben gekommen sind. Der Nebenkläger kann in jeder Lage des Verfahrens dem Verfahren beitreten und sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Auf seinen Antrag ist ihm ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen und Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Die Nebenklage lässt sich als Teil des Opferschutzes verstehen.

Der Nebenkläger hat ähnliche Rechte wie der Staatsanwalt

Die Möglichkeit der Nebenklage räumt dem Geschädigten die private Kontrolle des Staatsanwalts ein und macht ihn zu einem mit selbstständigen Rechten ausgestatteten Gehilfen der Staatsanwaltschaft. Er ist zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt und zur Hauptverhandlung zu laden. So darf der Nebenkläger im Strafverfahren Beweisanträge stellen und Rechtsmittel einlegen. Er kann den Richter oder einen Sachverständigen wegen des Verdachts der Befangenheit ablehnen und hat das Recht, Zeugen, Angeklagte und Sachverständige zu befragen.

Die Nebenklage kann nützlich sein, um über die Feststellungen und Erkenntnisse im Strafprozess spätere zivilrechtliche Schadensersatzansprüche kostensparend vorzubereiten. Auch wenn der Nebenkläger den Ausführungen des Staatsanwalts regelmäßig nur beipflichtet, ist allein die Tatsache, dass er seine Interessen aktiv im Strafprozess vertritt, eine Motivation für den Staatsanwalt, mit Engagement die Anklage zu vertreten. Auch kann der Nebenkläger als Zeuge im Strafprozess vernommen werden, ohne dass er in seiner Funktion als Nebenkläger beeinträchtigt wird.

Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht in München

Als Nebenkläger aufzutreten, ist das Eine, die Rechte des Nebenklägers aktiv und zielorientiert wahrzunehmen, ist das Andere. Sind Sie selbst Opfer einer Straftat geworden, sollten Sie sich nicht scheuen, am Strafverfahren gegen den Täter aktiv teilzunehmen und Ihre Interessen zusätzlich neben dem Staatsanwalt zu vertreten. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München berate ich Sie gerne über die Möglichkeiten und Perspektiven einer Nebenklage. Sprechen Sie mich an!

Typischer Fall aus dem Alltag: Beteiligung an einer Schlägerei

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