Opferschutz

Rechtsanwältin für Opferschutz in München

Jeder kann Opfer einer Straftat werden. Eine aktive Auseinandersetzung mit Tat und Täter können helfen, die Folgen des Geschehens zu verarbeiten. Kompetente Hilfe ist dabei unerlässlich. Bereits das Strafverfahren gegen den Täter geht für das Opfer mit einer erheblichen Belastung einher. Sie beginnt mit der polizeilichen Vernehmung und endet mit der Aussage als Zeuge im Strafverfahren vor Gericht. Werden Sie als Zeuge vernommen, kann es sehr hilfreich sein, sich eines anwaltlichen Zeugenbeistands zu bedienen.

Nebenklage: Mit der Möglichkeit, als Nebenkläger im Strafprozess gegen den Täter aufzutreten, bietet das Gesetz einen Weg, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen und neben der Staatsanwaltschaft in den Verfahrensablauf einzugreifen. Streben Sie ein Adhäsionsverfahren an, lassen sich Schadenersatzansprüche bereits im Strafverfahren klären.

Täter-Opfer-Ausgleich: Das Strafrecht kennt den Täter-Opfer-Ausgleich. Ziel ist es, das Geschehene zu verarbeiten, indem Geschädigter und Beschuldigter mit Hilfe eines neutralen Dritten eine Regelung des Geschehens erreichen. Insbesondere soll der Täter über die bloße Entschuldigung hinaus Verantwortung für sein Handeln übernehmen, beispielsweise dadurch, dass er sich bereit erklärt, Schmerzensgeld zu zahlen oder für die Folgen seiner Tat Wiedergutmachung zu leisten.

Opferentschädigungsgesetz: Zentrale Hilfestellung bietet auch das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Seine Zielrichtung besteht darin, dass der Staat seine Bürger vor Gewalttaten zu schützen versucht. Gelingt dies nicht, haftet der Staat dem Opfer auf Wiedergutmachung. Der Leistungskatalog des OEG ist sehr vielfältig.

In Betracht kommen:

  • Heilbehandlung
  • Versorgungskrankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • Beihilfen der Hauptfürsorgestelle
  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation
  • Grundrente
  • Schwerstbeschädigtenzulage
  • Pflegezulage
  • Berufsschadenausgleich
  • Ausgleichsrente
  • Witwen- und Waisenversorgung
  • Bestattungsgeld

Im Falle einer Verurteilung trägt der Verurteilte die Kosten des Opferanwalts, bei Freispruch fallen die Kosten der Staatskasse zur Last

Eigeninitiative kann Probleme lösen

Opferschutz kann aber auch darin bestehen, dass das Opfer aktiv tätig wird und selbst eine Strafanzeige erstattet. Typisches Beispiel sind Fälle von Stalking. Dieser Straftatbestand schützt die psychische und physische Integrität des Opfers, wenn der Täter in dessen private Lebensspähre eindringt und die freie Lebensgestaltung beeinträchtigt. Nicht jeder hat die Kraft, sich selbst zur Wehr zu setzen. Auch hier ist kompetente Hilfe unersetzlich.

Wenn Sie als Opfer einer Straftat aus dem Schatten des Täters heraustreten möchte, kommen Sie im Regelfall nicht um anwaltliche Unterstützung herum. Gerne vertrete ich als Rechtsanwalt für Strafrecht (Fachanwalt für Strafrecht) in München Ihre Interessen und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht. Auch wenn Sie sich vorab nur informieren und beraten lassen möchten, stehe ich zur Verfügung.

Typischer Fall: Beteiligung an einer Schlägerei

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