Schwerer Raub mit Messer

Schwerer Raub mit Messer erfordert Feststellungen zur Qualität der Waffe

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.04.2015, Az. 4 StR 94/15

Raub ist ein schwerwiegender Straftatbestand. Noch schwerwiegender bestraft das Gesetz denjenigen Täter, der eine Waffe mit sich führt und erst recht denjenigen Täter, der die Waffe nutzt, um den Widerstand des Opfers zu brechen (§ 250 StGB).


Was war passiert?
Die Angeklagten beraubten in bandenmäßiger Manier maskiert und bewaffnet Geschäftslokale. Dabei bedrohten sie Mitarbeiter und Kunden mit einem Messer.

Wie wurden die Angeklagten verurteilt?

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung der Angeklagten wegen schweren Raubes zu mehrjährigen Haftstrafen durch die Vorinstanz. Der „einfache“ Raub (§ 249 StGB, Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) wird zum „schweren“ Raub, wenn der Täter eine Waffe mit sich führt. Der schwere Raub (§ 250 Abs. 1 StGB, Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren) ist als „besonders schwerer“ Raub zu bewerten und wird mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft, wenn der bandenmäßig agierende Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt (§ 250 Abs. 2 Nr. 2 StGB).

Das Landgericht übersah, dass es mithin hätte Feststellungen treffen müssen, welche Art von Waffe mitgeführt wurde. In der Variante des § 250 Abs. 2 Nr. 2 StGB genügt es zur Annahme eines besonders schweren Raubes, dass der bandenmäßig agierende Täter eine Waffe mit sich führt. Er erhöht damit das Gefahrenpotential für das Opfer. Er braucht das Messer nicht zu verwenden. Im Fall kam es daher nicht darauf an, dass eines der Opfer das vorgehaltene Messer gar nicht wahrgenommen hatte. Waffe ist jeder Gegenstand, der nach seiner Art für Angriffs- oder Verteidigungszwecke bestimmt und zur Verursachung erheblicher Verletzungen generell geeignet ist. Da das Landgericht nicht untersucht hatte, was für ein Messer verwendet wurde, blieb offen, ob tatsächlich eine Waffe im technischen Sinne mitgeführt wurde. Insoweit hob der BGH den Schuldspruch des Landgerichts auf und verwies das Verfahren an das Landgericht zurück.

Fragen Sie Ihren Strafverteidiger in München

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, im Strafverfahren genaue Feststellungen zu treffen. Darauf baut jede Strafverteidigung auf. Was sich wie Haarspalterei anhört, ist letztlich Ausdruck rechtsstaatlicher Grundsätze. Gerade der Raub ist ein vielfältiges Delikt. Nach dem Gesetz kann nur bestraft werden, was im Strafgesetzbuch als Tatbestand umschrieben und mit Strafe bedroht ist. Jedes einzelne Tatbestandsmerkmal muss bewertet werden. Versäumt das Gericht Feststellungen, ist ein Urteil angreifbar. Jeder gute Strafverteidiger achtet daher möglichst bereits im Ermittlungsverfahren oder während der Untersuchungshaft darauf, dass Staatsanwaltschaft und Gericht sorgsam arbeiten und nur dort ein Schuldspruch fällt, wo es wirklich angebracht ist. Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Sie kompetent beraten und vertreten und Sie vielleicht vor einer ungerechtfertigten Verurteilung bewahren.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen