Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis

44.079 mal! So oft wurde in Deutschland im Jahr 2013 die Fahrerlaubnis entzogen. Meist ging es um charakterliche Mängel aufgrund Neigung zu Trunk-, Arzneimittel- oder Rauschgiftsucht (19.849 Fälle), (Quelle: kba.de). In 4.055 Fällen wurde die 18-Punkte-Schwelle erreicht.

Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis bezweckt, ungeeignete Fahrzeugführer aus dem Straßenverkehr fernzuhalten. Im Gegensatz zum Fahrverbot erlischt die Fahrerlaubnis. Insbesondere dann, wenn wegen einer Verkehrsstraftat gegen Sie ermittelt wird, dürften Sie mit der vorläufigen Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis konfrontiert worden sein.

Im Unterschied dazu ist das einfache Fahrverbot (Dauer 1 bis 3 Monate) lediglich als Denkzettel für Verkehrssünder gedacht. Dann bekommen Sie Ihren Führerschein nach der Verbotsfrist wieder zurück. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis jedoch entzogen, müssen Sie diese neu bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Dazu müssen Sie regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.

Verkehrsstraftaten indizieren Ihre Ungeeignetheit

Der Vorwurf begründet sich darin, dass Sie im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz eine Straftat begangen haben und sich zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet erwiesen haben. Diese Annahme begründet sich insbesondere bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Unfallflucht, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt wurde oder ein erheblicher Sachschaden entstanden ist (§ 142 StGB) sowie bei einer Vollrauschtat (§ 323a StGB).

In Ausnahmefällen kann die vorläufige Entziehung genügen.

Vorwürfe dieser Kategorie indizieren Ihre Ungeeignetheit. Jetzt kommt es darauf an, dass Sie sich anwaltlich kompetent beraten lassen. Möchten Sie sich gegen die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zur Wehr setzen, muss das Gericht prüfen, ob ein Ausnahmefall vorliegt. Die Rechtsprechung ist hier sehr vielfältig. Ein möglicher Arbeitsplatzverlust oder bloße wirtschaftliche Nachteile genügen regelmäßig jedoch nicht, um eine Ausnahme zu begründen. Wichtig ist, dass Ihre Ungeeignetheit auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung immer noch bestehen muss. Können Sie dokumentieren, dass bereits die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Sie zur Einsicht gebracht hat und Ihre Ungeeignetheit beseitigt ist, haben Sie gute Karten. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in München, kann ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Sie kompetent beraten.

Wie sind die Perspektiven nach der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis wird zugleich eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestimmt. In dieser Zeit darf Ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Auch hier kommt es in der Rechtsverteidigung darauf an, eine möglichst kurzzeitige Sperrfrist zu erreichen.

Erst nach Ablauf der Sperrfrist können Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird die Fahrerlaubnis nur dann bewilligen, wenn gegen Ihre Fahreignung keine Bedenken mehr bestehen. Zum Nachweis Ihrer Eignung kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wenn Sie bedenken, dass im Jahr 2013 in 6.750 Fällen (Quelle: kba.de) die Entziehung der Fahrerlaubnis deshalb Bestand hatte, dass der Betroffene das Eignungsgutachten nicht beibrachte, dürfte klar sein, dass auch hier anwaltlicher Beratungsbedarf besteht.

Fachanwalt für Verkehrsrecht gesucht?

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in München stehe ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Ihnen gerne bei, die mit der Entziehung der Fahrerlaubnis einhergehenden Belastungen möglichst gering zu halten. Sprechen Sie mich an! Vor allem tun Sie dies frühzeitig. Warten Sie nicht bis zum Gerichtstermin. Ihre Rechtsverteidigung bedarf der Vorbereitung. Dazu muss ich Akteneinsicht nehmen. Der Akteninhalt bestimmt Strategie und Verteidigung.

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