Trunkenheitsfahrt: Haftstrafe

Trunkenheitsfahrt: Haftstrafe zur "Verteidigung der Rechtsordnung"

Wird ein Autofahrer wegen einer Trunkenheitsfahrt strafrechtlich verurteilt, kann es zur „Verteidigung der Rechtsordnung“ geboten sein, auch bei einem nicht vorbestraften und reuigen Angeklagten eine Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 26.8.2014, Az. 3 RVs 55/14 (Fundstelle NVZ 2014, 321)


Was war passiert?
Ein zum Tatzeitpunkt 23 Jahre alter Autofahrer befuhr früh morgens eine Landstraße. Sein Blutalkoholgehalt wies mehr als 2,0 Promille aus, so dass er absolut fahruntüchtig war. Mit mindestens 98 km/h überfuhr er dabei auf gerader Strecke einen Radfahrer. Der Radfahrer war mit eingeschaltetem Rückstrahler unterwegs und für den nachfolgenden Verkehr auf eine Entfernung von ca. 200 bis 300 Meter gut sichtbar. Da der Angeklagte alkoholisiert war, nahm er den Radfahrer nicht oder nicht richtig wahr und konnte ihm auch nicht mehr ausweichen. Der Radfahrer kam dabei ums Leben. Er war verheiratet und Vater dreier Kinder. Der Angeklagte erwies sich als sozial integriert, war bislang straf- und verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten, hatte die Tat gestanden und zeigte sich ausgesprochen reuig.

Warum wurde der angeklagte Autofahrer verurteilt?

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte das Urteil des Landgerichts Bielefeld, das den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monate verurteilt und es ausdrücklich abgelehnt hatte, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Die Gerichte stellten übereinstimmend fest, dass es die „Verteidigung der Rechtsordnung“ gebiete, die Freiheitsstrafe zu vollstrecken und nicht zur Bewährung auszusetzen. Die Entscheidung bezog ausdrücklich die schwerwiegenden Konsequenzen des Fehlverhaltens des Angeklagten für das Opfer und dessen Familie ein. Es berücksichtigte vor allem die bei dem Angeklagten bestehende absolute Fahruntüchtigkeit infolge seines erheblichen Alkoholkonsums und seine damit verbundene aggressive Fahrweise. Insbesondere habe sich der Angeklagte trotz der Erkennbarkeit seines Zustandes bedenkenlos hinter das Steuer gesetzt und es versäumt, sich von seinem Bruder befördern zu lassen

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Im Straßenverkehr muss sich jeder Autofahrer seiner hohen Verantwortung bewusst sein. Wer einen Verkehrsunfall verursacht, muss sich dieser Verantwortung stellen. Gerade im Strafverfahren geht es darum, den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen und den verantwortlichen Autofahrer, auch wenn er vorwurfsvoll und vielleicht verantwortungslos gehandelt hat, in angemessener Art und Weise zu beurteilen. Als Rechtsanwalt, auch Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in München, weiß ich, welche Aspekte in Verfahren dieser Art belastend und welche Aspekte entlastend sind. Gerne stehe ich Ihnen für eine Erstberatung zur Verfügung.

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