Bußgeldbescheid

Es beginnt mit einem Anhörungsbogen

Wird Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen, können Sie sich zu dem Vorwurf äußern. In der Folge kann Sie die Behörde verwarnen, einen Bußgeldbescheid erlassen oder bei mangelndem Tatverdacht das Verfahren einstellen.

Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die das Gesetz mit einer Geldbuße ahndet (§ 1 OWiG). Sie steht im Unrechtsgehalt unter einer mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohten Verkehrsstraftat (Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein, Trunkenheitsfahrt).

Kein Bußgeldbescheid bei bloßem Verdacht eines Verkehrsverstoßes

Voraussetzung für einen Bußgeldbescheid ist eigentlich, dass die Behörde den Sachverhalt genügend aufgeklärt hat. In der Praxis ist festzustellen, dass Bescheide oft „auf Verdacht“ ergehen. Viele Bußgeldverfahren müssten eigentlich eingestellt werden. Die Einlassungen der Betroffenen werden nicht unbedingt gelesen. Teils werden beiden Beteiligten eines Unfalls Bußgeldbescheide zugestellt, obwohl bei richtiger Betrachtung keinem oder nur einem Beteiligten ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist.

Achtung: Einspruchsfrist zwei Wochen!

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde Einspruch einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung an Ihre Adresse. Versäumen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.

Keine Stellungnahme ohne Akteneinsicht

Bevor Sie im Anhörungsbogen eine Stellungnahme abgeben oder den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erwägen, sollte die Ermittlungsakte eingesehen werden. Nur so können Sie sich einen vollständigen Überblick über den Stand der Ermittlungen und die Beweissituation verschaffen. Nur ein von Ihnen bevollmächtigter Rechtsanwalt hat einen Anspruch auf Akteneinsicht. Sofern Sie keinen Verteidiger beauftragen, können Sie nur Auskünfte und Abschriften verlangen.

Ein Bußgeldbescheid kann aus vielfältigen Gründen formell oder inhaltlich fehlerhaft sein. So muss die konkrete Tatzeit und der Tatort genau angegeben werden. Der maßgebliche Sachverhalt ist kurz zu bezeichnen. Als Betroffener sollen Sie sich ein Bild von der Berechtigung des Vorwurfs machen können. Nur so können Sie prüfen, ob ein Einspruch Sinn macht oder nicht. Wird beispielsweise als Tatort für die Missachtung einer roten Ampel eine Straße mit mehreren Ampelanlagen ohne nähere Kennzeichnung des Standortes der fraglichen Ampelanlage angegeben, sind die Angaben im Bußgeldbescheid nicht ausreichend.

Viele Bescheide unterliegen der Verfolgungsverjährung. Diese beträgt bei Verkehrsverstößen meist drei Monate, bei Alkoholfahrten bei einem Jahr. Fristbeginn ist die Beendigung des Verkehrsverstoßes. Fahren Sie bei Rot über die Ampel, beginnt die Verjährung im Zeitpunkt der Tatbegehung. Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen zugeht oder der Bußgeldbescheid erlassen wird.

Legen Sie Einspruch ein, prüft die Bußgeldbehörde, ob sie den Bescheid aufrechterhält oder zurücknimmt. Sie brauchen Ihren Einspruch nicht zu begründen. Welche Strategie richtig ist, hängt von den Umständen ab. Schweigen ist dann sinnvoll, wenn Ihre Schuld nicht zweifelsfrei feststeht. Lassen Sie sich auf den Vorwurf ein, riskieren Sie, sich in Widersprüche zu verstricken und Dinge vorzutragen, die die Behörde zur Begründung ihres Standpunktes zusätzlich verwenden kann.

Einspruch führt meist zur Hauptverhandlung bei Gericht

Verfolgt die Behörde die Ordnungswidrigkeit trotz Ihres Einspruchs fort, wird vor dem Amtsgericht ein Hauptverfahren durchgeführt. Im Verhandlungstermin wird über die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides entschieden. Sie müssen im Verhandlungstermin persönlich anwesend sein.

Wenn Sie sich im Dickicht des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts nicht verstricken wollen, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Je früher Sie diese Entscheidung treffen, desto besser sind Ihre Chancen. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in München, kann ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Sie gerne vertreten. Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine folgenträchtige Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben und Ihnen ein Anhörungsbogen oder gar ein Bußgeldbescheid zugestellt wird! Hier finden Sie vorab einen Bußgeldrechner.

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