Verkehrsstraftaten
Verkehrsordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat?
Verkehrsverstöße werden in der Regel als Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet. Das mit einem Verkehrsverstoß begangene Unrecht kann aber so schwerwiegend sein, dass es als Verkehrsstraftat gewürdigt wird. Eigentlich sollte jeder Autofahrer wissen, welche Straftatbestände im Straßenverkehr eine Rolle spielen können. Sie vermeiden damit, vielleicht ungewollt oder zufällig in eine Situation zu geraten, die Sie eigentlich hätten vermeiden können. Ist es dann doch passiert, müssen Sie handeln. Als Verkehrsanwältin für Verkehrsrecht in München berate ich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, Sie gerne, wenn es darum geht, ein Fehlverhalten im Straßenverkehr zu beurteilen.
Welche Strafbarkeiten gibt es?
Im Strafgesetzbuch:
- Unfallflucht (§ 142 StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall (§ 323c StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Vollrausch (§ 323a StGB: Begehung einer Straftat im unzurechnungsfähigen Zustand)
- Widerstand gegen Polizeibeamte (§ 113 StGB)
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges gegen den Willen des Berechtigten (§ 248b StGB)
- Beleidigung (§ 185 StGB)
Im Nebenstrafrecht
- Fahren ohne Führerschein (§ 21 StVG)
- Kfz-Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVersG = Fahren ohne Versicherungsschutz)
Ohne Akteneinsicht keine Stellungnahme
Egal, was passiert ist: Entscheidend ist, wie Sie sich verhalten, nachdem etwas passiert ist. Hier gilt der Spruch „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Jedes Wort, das Sie zu Ihrer Entschuldigung oder Rechtfertigung verlauten lassen, kann das entscheidende Wort ZU VIEL sein. Ihre Verteidigungsstrategie richtet sich nach dem, was Ihnen vorgeworfen wird und vor allem nachgewiesen werden kann.
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht und für Strafrecht in München kann ich Sie kompetent beraten und vertreten. Gerade die Kombination beider Tätigkeitsbereiche als Fachanwältin gewährleistet eine zuverlässige rechtliche Einschätzung. Wichtig ist der allererste Schritt: Bevollmächtigen Sie mich mit der Akteneinsicht. Ich kann dann die dem Vorwurf zu Grunde liegende polizeiliche Ermittlungsakte einsehen und mir gemeinsam mit Ihnen ein Bild davon machen, was tatsächlich passiert ist. Danach erst entscheiden wir gemeinsam, wie Sie sich verteidigen werden. Kontaktieren Sie mich, Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl, möglichst sofort, nachdem etwas passiert ist oder Sie davon erfahren haben, dass gegen Sie ermittelt wird.